| Denn Sie wissen nicht was Sie
tun… |
| Jeder Ton, jedes Geräusch und jeder Klang ist ein Reiz für
unser Nervensystem.
So kann ruhige Musik die Konzentration fördern.
In der Landwirtschaft ist es auch bekannt, daß Kühe angeregt
durch klassische Musik mehr Milch geben.
Ebenso soll die Zeit bei unangenehm empfundener Musik schneller vergehen.
Als besonders beruhigend, um nicht zu sagen einschläfernd, empfinden
wir Frequenzen um 50 Hz.
Interessant: Schallpegel über 90 dB gelten nach dem Gesetz
als Körperverletzung.
In Autos und Diskotheken werden ohne Probleme Werte über 120 dB
erzeugt. Diese führen sogar zu einer längerfristigen Gehörbeeinträchtigung.
Viele werden diese Erfahrung schon einmal gemacht haben: Man kommt von
einem Konzertbesuch und die ganze Welt hört sich an wie in Watte
gepackt.
Was ist geschehen? Die Hörschwelle ist etwas nach oben gewandert,
man sprich von einer vorübergehenden Horschwellenabwanderung (TTS=temporary
thereshold shift).
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Der technische Fortschritt und die zunehmende Mechanisierung
haben in den vergangenen 150 Jahren die durchschnittliche Lärmbelastung
des Menschen kontinuierlich ansteigen lassen.
Damals waren es nur einzelne Personengruppen (Schmiede, Schiffsbauer)
die Lärm ausgesetzt waren, und das auch nur beruflich. Freizeitlärm,
ein Begriff aus jüngerer Zeit, gab es nicht. Natürlich gab es
auch damals schon Beschwerden einzelner Bürger über "unzumutbaren
Lärm", gemeint waren dann aber eher spielende Kinder im Hof
oder Auseinandersetzungen vor dem Wirtshaus.
Es stellt sich also die Frage: was versteht man eigentlich unter Lärm?
DIN 1320 (Akustik, Begriffe) definiert Lärm so:
"Lärm ist unerwünschter Hörschall; Hörschall,
der zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder
Schäden führen kann".
Was aber ist Hörschall?
Ganz allgemein bezeichnet man als Schall Schwingungen in einem Medium,
die durch sich zeitlich ändernde Kräfte/Beschleunigungen angeregt
werden. Je nach Art des Mediums spricht man von Körperschall (bei
festen Stoffen; auch Vibrationen genannt), Flüssigkeitsschall (bei
flüssigen Stoffen) oder Luftschall (bei gasförmigen Stoffen).
Im Arbeitsschutz ist mit dem Begriff Schall immer Luftschall gemeint.
Die o.g. Schwingungen äußern sich beim Luftschall als Luftdruckschwankungen,
die dem atmosphärischen Luftdruck überlagert sind und sich
von der Schallquelle ausgehend in alle Richtungen ausbreiten. Diese
Luftdruckschwankungen sind aber sehr gering und erfolgen sehr schnell.
Man kann sie daher nicht mit einem Barometer messen, sondern benötigt
ein spezielles Messgerät, den Schallpegelmesser.
Regelmäßige sinusförmige Schwingungen bezeichnet man
als Töne, Kombinationen mehrerer gleichzeitig auftretender Töne
als Klang. Wichtige Merkmale eines Tons sind die Tonhöhe (Anzahl
der Schwingungen pro Sekunde = Frequenz, gemessen in Hertz [Hz]) und
die Stärke der Schwingungen (Amplitude, gemessen in Pascal [Pa]
oder als Pegel der Amplitude in Dezibel [dB]).
Überlagern sich eine Vielzahl verschiedener Töne in unregelmäßiger
Folge spricht man von einem Geräusch. Luftschall kann über
einen weiten Frequenzbereich auftreten, das menschliche Ohr kann aber
nur einen Teilbereich davon aufnehmen, nämlich im Bereich 16 Hz
bis 20000 Hz. Schall in diesem Bereich nennt man Hörschall. Ausgehend
von der anfangs gegebenen Erklärung des Begriffs "Lärm"
lässt sich feststellen, dass zwei Komponenten eine Rolle spielen:
eine subjektive Komponente (die persönliche Beurteilung des Schallsignals,
ob es als angenehm oder unangenehm empfunden wird) und eine objektive
Komponente (was messtechnisch erfassbar/nachvollziehbar ist).
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| Lärm als Gesundheitsgefahr Je nach Intensität,
Einwirkdauer, Tätigkeit und persönlicher Einstellung kann
Lärm unterschiedliche Schädigungswirkungen auf den Menschen
haben. Zur Abwehr gesundheitlicher Schäden sind daher seit den
70er-Jahren von den Berufsgenossenschaften eine Reihe von Vorschriften
und Regeln erlassen worden, z.B. die Unfallverhütungsvorschrift
"Lärm" (BGV B3, alte Bezeichnung VBG 121) und die Unfallverhütungsvorschrift
"Arbeitsmedizinische Vorsorge" BGV A4 (frühere Bezeichnung
VBG 100).
Lärm kann sofort auftretende oder sich langsam ausbildende Hörverluste
verursachen, je nach Stärke und Einwirkdauer.
Bei Gefahren durch Lärm unterscheidet man:
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| Hörschäden durch Knalle
Knallartige extrem laute Geräusche (Schußgeräusche,
kräftige Hammerschläge auf Stahlplatten direkt in Ohrnähe
u.ä.) erzeugen Spitzenpegel bis zu 170 dB(C) und können zu
akuten Hörverlusten führen. Die Gefährlichkeit von Knallgeräuschen
hängt nicht nur von der Lautstärke, sondern auch vom Pegelverlauf
des Geräusches ab.
Faustregel: Kurze scharfe Knalle sind gefährlicher als dumpfe Explosionsgeräusche.
Wer Arbeiten ausführt, bei denen mit plötzlichen Knallgeräuschen
zu rechnen ist, sollte unbedingt ständig Gehörschutz benutzen,
denn zum Aufsetzen des Gehörschützers bleibt meist keine Zeit.
Wer während der Arbeit "zwischen den Knallen" viel mit
Kollegen kommunizieren muss, sollte einen elektroakustischen (pegelabhängig
dämmenden) Gehörschützer benutzen.
Hörschäden durch lauten Dauerlärm
Gleichmäßige, aber sehr laute Geräusche, die über
einen längeren Zeitraum einwirken (Maschinen, aber auch regelmäßiges
Musikhören in Discolautstärke) bewirken eine zeitweilige Hörschwellenverschiebung
(Hörverschlechterung, Vertäuben, "Watte-im-Ohr-Gefühl"),
die wieder zurückgeht, wenn das Ohr ausreichend lange von Lärm
verschont bleibt (Pegel unter 70dB(A)). Häufiges Vertäuben
führt allerdings zur Permanenten Hörschwellenverschiebung,
also einem Gehörschaden. Die Schädlichkeit von Lärm wird
meist unterschätzt und die langsame Verschlechterung des Hörvermögens
erst dann bemerkt, wenn Verständigungsprobleme auftreten. Im Gegensatz
zu vielen anderen Krankheiten ist eine Lärmschwerhörigkeit
aber nicht heilbar.
Ohrgeräusche (Tinnitus)
Wer bereits an Lärmschwerhörigkeit leidet, wird oft zusätzlich
noch durch Tinnitus geplagt. Dies sind Ohrgeräusche, die durch
eine Fehlfunktion des geschädigten Innenohrs vorgetäuscht
werden - also nicht wirklich als Schallsignal existieren - aber den
Betroffenen erheblich belasten können. Tinnitus kann als Begleiterscheinung
nach Knallereignissen oder nach langjähriger Lärmexposition
auftreten - häufig aber auch durch ganz "normalen Alltagsstress".
Ärger im Beruf oder in der Familie, Finanzsorgen usw. führen
dazu, dass der Körper in den Alarmzustand geht und das bewirkt
u.a., dass die Blutgefäße des Innenohrs sich zusammenziehen
und die Hörzellen nicht mehr richtig durchblutet werden.
Folge: Die Hörzellen "sehen Sternchen", d.h. sie senden
elektrische Notsignale ans Gehirn, die als tatsächliche Schallsignale
ausgelegt werden. Wenn Sie mehr über Tinnitus erfahren möchten,
sollten Sie mal die Homepage der Tinnitus-Liga besuchen.
Unfallgefahr durch Lärm
Lärm kann auch zu Unfällen führen, z.B. wenn akustische
Warnsignale oder gefahrankündigende Geräusche nicht mehr gehört
werden. Wo der Lärmpegel von Maschinen und/oder Arbeitsverfahren
nicht weiter reduziert werden kann, müssen deshalb besondere Schutzmaßnahmen
ergriffen werden (z.B. spezielle Anpassung des akustischen Warnsignals
an den vorherrschenden Lärm, optische Warnsignale etc.). Auch bei
der Auswahl des Gehörschützers muss die Wahrnehmbarkeit von
Warnsignalen beachtet werden (s. BG-Regel BGR 194 (bisherige ZH1/705),
"Regeln für den Einsatz von Gehörschützern").
Störung der Arbeit durch Lärm / extraaurale Lärmwirkungen
Aber auch niedrigere Lärmpegel können durch Stör- und
Belästigungswirkung den Arbeitsprozeß erheblich behindern.
Dem hat der Gesetzgeber mit der Arbeitsstättenverordnung, auf die
auch in der UVV Lärm Bezug genommen wird, Rechnung getragen. Je
nach Art der ausgeübten Tätigkeit (z.B. hohes Konzentrationsbedürnis)
dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Genauer
umrissen sind diese Kriterien in VDI 2058 Blatt 3.
Wesentlich schwieriger zu erkennen sind gesundheitliche Schäden,
die durch Kombination ungünstiger Umwelteinflüsse und Lärm
entstehen, weil sie meist erst nach langer Zeit auftreten. Neuere Forschungsergebnisse
deuten darauf hin, dass die sogenannten extraauralen Lärmwirkungen
nicht unerheblichen Einfluß auf die Gesundheit haben können.
In Verbindung mit Einflußfaktoren wie Zeitdruck, Schichtarbeit,
hoher Verantwortung, Zwangsaufmerksamkeit oder persönlicher Lärmempfindlichkeit
führt Lärm zu Streßreaktionen des Körpers. Dies
äußert sich nicht nur in reduzierter Arbeitsleistung (Konzentrationsschwierigkeiten,
Erhöhung der Fehlerhäufigkeit) und Beeinträchtigung des
Wohlbefindens (Anspannung, Nervosität), sondern auch in körperlichen
Symptomen (Verengung der Blutgefäße, Erhöhung des Streßhormonspiegels,
verstärkte Magnesiumausscheidung). Als Langzeitfolge wird ein erhöhtes
Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen des Verdauungssystems
vermutet.
Gefahren durch nicht hörbaren Schall
Gefahren durch Infra- oder Ultraschall - also Schall, der unter bzw.
über dem Hörschallbereich liegt - können bei besonderen
Tätigkeiten gegeben sein (z.B. Arbeiten in der Nähe großer
Gasbrenner bzw. Bedienung von Ultraschallschweißanlagen) wenn
sehr hohe Pegel erreicht werden. Da diese Geräusche nicht hörbar
sind, sollte man im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Maschinenhersteller
halten. Über die zulässigen Werte liegen allerdings noch keine
medizinisch gesicherten Erkenntnisse vor, daher sind vom Gesetzgeber
bislang auch noch keine Grenzwerte festgelegt worden. |